Beim An- und Abflug sind Überflüge der angrenzenden Ortschaften zu vermeiden. Die Biogasanlage im nördlichen Platzrundenbereich darf nicht überflogen werden.
Motorisierte Luftfahrzeuge müssen bei Segelflugbetrieb die Nordplatzrunde benutzen.
Wenn kein Segelflugbetrieb stattfindet sollen motorisierte Luftfahrzeuge aus Lärmschutzgründen möglichst die Südplatzrunde fliegen.
Motorisierte Luftfahrzeuge dürfen weder starten noch landen, wenn die gelbe Rundumleuchte auf der Segelflugstartwinde in Betrieb ist.
Gleichzeitige Starts auf Asphalt- und Graspiste sind wegen des fehlenden Sicherheitsabstandes der beiden Pisten nicht erlaubt.
Beim Landen auf der Graspiste muss mit ausliegenden Schleppseilen gerechnet werden, wenn sich die Segelflugstartwinde am Ende der Piste befindet. Mit landenden Segelflugzeugen ist jederzeit auch unangemeldet aus ungewohnten Positionen zu rechnen.
Personen, Fahrzeuge oder Flugzeuge auf der Piste dürfen nicht in niedriger Höhe überflogen werden. Der Anflug motorisierter Luftfahrzeuge ist ggf. frühzeitig abzubrechen bzw. es ist durchzustarten.
Insbesondere Wochentags ist auch mit Modellflugbetrieb zu rechnen.