Ausbildung zum Reisemotorseglerführer
Die Lizenz für den Reisemotorsegler ist eine sogenannte Klassenberechtigung. Diese ist eine Erweiterung der Segelfluglizenz und wird in diese eingetragen. Aus diesem Grund ist die Ausbildung für den Reisemotorsegler erst nach Abschluss der Segelflugausbildung möglich.
Es ist aber auch möglich, Teile der Segelflugausbildung mit dem Reisemotorsegler zu ergänzen.
Übrigens: Wer mit dem Gedanken spielt, eine Lizenz für den Motorflug (PPL-A) zu erwerben, hat durch den Erwerb dieser Klassenberechtigung dann deutliche Erleichterungen in der Ausbildung für die Motorfluglizenz.
Die praktische Flugausbildung schließt mit einer mündlichen theoretischen und der praktischen Prüfung durch einen amtlichen Prüfer ab.